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   AG Rosenheim, 11.06.2013 - 15 C 111/13   

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https://dejure.org/2013,55930
AG Rosenheim, 11.06.2013 - 15 C 111/13 (https://dejure.org/2013,55930)
AG Rosenheim, Entscheidung vom 11.06.2013 - 15 C 111/13 (https://dejure.org/2013,55930)
AG Rosenheim, Entscheidung vom 11. Juni 2013 - 15 C 111/13 (https://dejure.org/2013,55930)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    DA-Direkt-Versicherung zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten verurteilt

 
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  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Rosenheim, 11.06.2013 - 15 C 111/13
    Wahrt der Geschädigte diesen Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen sind weder der Schädiger noch das Gericht im Schadensersatzprozeß berechtigt, eine Preiskontrolle durchzuführen, was ausdrücklich auch für die Höhe des Sachverständigenhonorars gilt (BGH NJW 2007, 650 im Anschluss an BGH VersR 2004, 1189, 1190 f. ;  BGH NJW 2007, 1450 = VersR 2007, 560 = DS 2007, 144).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Auszug aus AG Rosenheim, 11.06.2013 - 15 C 111/13
    Nach der überwiegenden Rechtsprechung können grundsätzlich sogar überhöhte Sachverständigenkosten erstattungspflichtig sein, soweit dies einem Laien nicht ohne weiteres erkennbar ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.6.2008, I-1 U 246/07).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Rosenheim, 11.06.2013 - 15 C 111/13
    In Bezug auf die BVSK- Honorarbefragung hat der BGH, NJW 2006, 2472, ausdrücklich festgestellt, dass als übliche Vergütung nicht nur ein fester Satz oder gar ein fester Betrag herangezogen werden kann, sondern sie sich innerhalb einer bestimmten Bandbreite bewegen kann., sodass es für die Annahme einer üblichen Vergütung ausreicht, dass für die Leistung innerhalb dieser Bandbreite liegende Sätze verlangt werden.
  • BGH, 29.06.2004 - VI ZR 211/03

    Zulässigkeit des Aushandelns personenbezogener Tarife für die Beförderung von

    Auszug aus AG Rosenheim, 11.06.2013 - 15 C 111/13
    Wahrt der Geschädigte diesen Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen sind weder der Schädiger noch das Gericht im Schadensersatzprozeß berechtigt, eine Preiskontrolle durchzuführen, was ausdrücklich auch für die Höhe des Sachverständigenhonorars gilt (BGH NJW 2007, 650 im Anschluss an BGH VersR 2004, 1189, 1190 f. ;  BGH NJW 2007, 1450 = VersR 2007, 560 = DS 2007, 144).
  • LG Münster, 16.08.2006 - 1 S 63/06
    Auszug aus AG Rosenheim, 11.06.2013 - 15 C 111/13
    Insbesondere wurde nicht dargelegt, dass bzw. unter welchen Voraussetzungen der Kläger ein Sachverständigengutachten zur Ermittlung der Schadenshöhe anders als von ihm in Auftrag gegeben hätte erhalten können ( LG Münster, Urteil vom 16.8.2006, 1 S 63/06).
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